
Mit Spannung blickt die europäische ABS-Branche auf den 16. Juli 2025: Für diesen Tag wird die Entscheidung der EU-Kommission erwartet, ob und in welcher Höhe sie vorläufige Anti-Dumping-Zölle auf ABS-Importe aus Südkorea und Taiwan verhängt. Die finale Zollentscheidung wird dann voraussichtlich am 13. Februar nächsten Jahres verkündet.
Dann dürfte die EU-Behörde auch Auskunft darüber geben, wie mit den Mengen verfahren wird, die seit dem Beginn der Pre-Registrierung der Importe aus Südkorea und Taiwan eingeführt wurden. Dieser Stichtag war der 4. März 2024. Rückwirkende Zölle müsste die einführende Stelle entrichten – also der jeweilige Distributeur, Händler oder Compoundeur, der ABS aus Südkorea und Taiwan bezieht. Die Verarbeiter selbst, die als Kunden des importierenden Distributeurs, Händlers oder Compoundeurs die Materialien anschließend kaufen, wären hingegen nicht betroffen. Zu den einführenden Stellen gehören etwa die Compounding-Einheiten von LG Chem (Seoul / Südkorea; ) in Polen und Lotte (Seoul / Südkorea; ) in Ungarn.