In Zukunft kann die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen eindeutig und rechtssicher bestimmt werden. Mittel zum Zweck ist ein umfassender Katalog, den die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) erarbeitet hat. Die Behörde, die ab Januar 2019 für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings in Deutschland zuständig ist, will mit dem Leitfaden erreichen, dass Händler und Produzenten künftig einfach überprüfen können, ob sie Verpackungen bei den dualen Systemen lizenzieren lassen müssen.
Laut ZSVR sei es damit möglich, für fast alle Verpackungen eine klare Zuordnung zu den Pflichten zu bestimmen. In der Vergangenheit wurden oftmals auf der Basis von mehr oder weniger pauschalen Gutachten viele Verpackungen aus dem Pflichtenbereich „herausdefiniert", so ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. In Summe habe diese Unterbeteiligung zu einer Wettbewerbsverzerrung von rund 200 Mio EUR pro Jahr geführt.