IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann: „Wir bedauern, dass für das Durchsetzen von Produktverboten allein eine Verordnung ausreichend sein soll“ (Foto: VdL)
Der Bundestag hat am 17. September 2020 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (19/19373) zugestimmt. Damit wird unter anderem das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert, um die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft in nationales Recht umzusetzen. Sollte der Gesetzentwurf auch den Bundesrat passieren sind Einwegprodukte aus Kunststoff vom 3. Juni 2021 an verboten. Davon betroffen: Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonhalter und auch Wattestäbchen aus Kunststoff sowie Becher und Behälter aus expandiertem Polystyrol.
Scharfe Kritik kommt von Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg): „Ein derart starker Eingriff in die Grundrechte der Marktbeteiligten sollte nicht quasi am Parlament vorbei beschlossen werden dürfen.“