Kunststoff-Einwegartikel: IK kritisiert Beschluss des Bundestags

22.09.2020

IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann: „Wir bedauern, dass für das Durchsetzen von Produktverboten allein eine Verordnung ausreichend sein soll“ (Foto: VdL)IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann: „Wir bedauern, dass für das Durchsetzen von Produktverboten allein eine Verordnung ausreichend sein soll“ (Foto: VdL)

Der Bundestag hat am 17. September 2020 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (19/19373) zugestimmt. Damit wird unter anderem das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert, um die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft in nationales Recht umzusetzen. Sollte der Gesetzentwurf auch den Bundesrat passieren sind Einwegprodukte aus Kunststoff vom 3. Juni 2021 an verboten. Davon betroffen: Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonhalter und auch Wattestäbchen aus Kunststoff sowie Becher und Behälter aus expandiertem Polystyrol.

Scharfe Kritik kommt von Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg): „Ein derart starker Eingriff in die Grundrechte der Marktbeteiligten sollte nicht quasi am Parlament vorbei beschlossen werden dürfen.“

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