Nach jahrelangem Ringen hat der Deutsche Bundestag am 30. März das neue Verpackungsgesetz verabschiedet. Mit dieser Entscheidung wird die bestehende Verpackungsverordnung endgültig abgelöst. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, ist das Gesetz beschlossen. Am 1. Januar 2019 soll es in Kraft treten.
Der ursprüngliche Plan, bundesweit für die Sammlung aller stoffgleichen Nicht-Verpackungen die Wertstofftonne verbindlich einzuführen, ist zwar gescheitert, die Kommunen können darüber jedoch künftig freiwillig entscheiden. Zudem sieht das neue Gesetz vor, das Einweg-Pfand auf weitere Getränketypen wie Fruchtschorlen und Fruchtsaftnektare auszuweiten. Bis zum Jahr 2022 sollen die Recyclingquoten von Verpackungsabfällen stufenweise angehoben werden – je nach Material auf bis zu 90 Prozent. Bei Kunststoffen ist ab 2019 eine werkstoffliche Verwertungsrate von 58,5 Prozent und ab 2022 eine Vorgabe von 63 Prozent festgelegt.