Braucht zum Milchtrinken weder Glas- noch Kunststoffflaschen: die Nachbarskatze (Foto: Pexels, Veeru Edits)
Seit dem 1. Januar 2024 wird auch auf Milchprodukte in Kunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben. Das betrifft neben normaler Milch auch Mischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, wie etwa Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt.
Seit 2022 ist in Deutschland ein Pfand auf fast alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen seitdem sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden.
Lediglich für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen war eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen. Hintergrund war, dass Flaschen – befüllt mit Milch oder Milchprodukten – bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung darstellen können, sodass die frühere Bundesregierung eine längere Vorbereitungszeit für die betroffenen Hersteller und Verkaufsstellen gewähren wollte.