Fallen nicht unter den Geltungsbereich der PPWR: Agrarkunststoffe (Foto: Pexels / Mark Stebnicki)
Die Einführung eines europaweit verbindlichen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Agrarkunststoffe fordert die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg).
Da Produkte wie Ballennetze, Pressengarne, Silage-, Stretch-, Mulch- und Gewächshausfolien sowie Bewässerungsschläuche nicht als Verpackungen gelten, fallen sie nicht unter die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Entsprechend fehlen bislang verbindliche Vorgaben für den Umgang mit den dabei entstehenden Abfällen.
Um diese regulatorische Lücke zu schließen, hat sich die IK nun an den öffentlichen Konsultationen zum geplanten „Circular Economy Act“ (CEA) beteiligt. Die Initiative Erntekunststoffe Recycling Deutschland (ERDE; ), die auf freiwilliger Basis in Deutschland seit 2013 Agrarkunststoffe sammelt und recycelt, wird bis organisatorisch von der IK getragen.