Der Ausschuss des europäischen Chemikalienregisters REACH hat Anfang Februar einer Verschärfung der Gefährlichkeitseinstufung von Bisphenol-A (BPA) zugestimmt. Grundlage hierfür ist ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten über die jüngst erfolgte Klassifizierung von BPA als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstechnisch) nach Kategorie 1B („bestätigt gefährlich") – und nicht mehr nach Kategorie 2 („vermutlich gefährlich").
Bislang ist EU-weit nur der Einsatz von BPA bei der Herstellung von PC-Babyflaschen verboten. Die Entscheidung muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt und von der EU-Kommission formell angenommen werden, bevor die neue Verordnung zum geltenden Recht wird.