Einwegkunststofffonds: UBA führt 500g-Mengenschwelle ein

17.11.2025

Das UBA gibt Entwarnung kurz vor der Adventszeit: Schwer wiegt seitdem nur noch der Genuss... (Foto: Pexels / Viktoriia Kondratiuk)Das UBA gibt Entwarnung kurz vor der Adventszeit: Schwer wiegt seitdem nur noch der Genuss... (Foto: Pexels / Viktoriia Kondratiuk)

Der Protest gegen die „Stollen-Entscheidung“ zeigt offenbar Wirkung: Das Umweltbundesamt (UBA, Dessau; ) hat die Anwendung des Einwegkunststofffonds-Gesetzes (EWKFondsG) angepasst.

Seit dem 3. November 2025 gilt: Tüten, Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter für Inhalte von mehr als 500 g sind künftig von einer Abgabe ausgenommen. Die neue Mengenschwelle betrifft sowohl befüllte als auch leere Lebensmittelverpackungen und wurde per Verwaltungsvorschrift erlassen.

Konkret bedeutet die neue Regelung, dass die Folienverpackung eines 750-g-Christstollens künftig nicht mehr abgabepflichtig ist. Zuvor hatte das UBA in einer Allgemeinverfügung vom 6. August 2025 entschieden, dass auch diese Verpackung unter das EWKFondsG fällt – eine Entscheidung, die in der Branche auf erhebliches Unverständnis und Proteste gestoßen war.

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