Nicht intrinsisch karzinogen: Titandioxid (Foto: PantherMedia / Roberto Hunger)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Berufungsverfahren die chemikalienrechtliche Einstufung von Titandioxid (TiO2) als grundsätzlich krebserregend aufgehoben. Damit folgte er letztinstanzlich dem Urteil des Europäischen Gerichts (EuG), das bereits im November 2022 eine entsprechende Einstufung durch die EU-Kommission für nichtig erklärt hatte. Das Weißpigment TiO2 weise „keine intrinsische krebserregende Eigenschaft“ auf, schreibt der EuGH.
Eine mögliche Toxizität und Karzinogenität von Titandioxid sei nur dann gegeben, wenn der Stoff in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden sei und dadurch eine Lungenüberlastung eintrete, sind die höchsten europäischen Richter in Luxemburg überzeugt.