GKV: Kabinettsbeschluss zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßt

02.08.2012

Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV, Bad Homburg) unterstützt den gestern vom Bundeskabinett gefassten Beschluss, die zeitgleich mit der ökologischen Steuerreform 1999 eingeführten Steuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bei der Strom- und Energiesteuer über den 31. Dezember 2012 hinaus verlängern zu wollen.

Die deutsche Industrie hat die Ziele der Ende 2012 auslaufenden Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Industrie vom 9. November 2000 durch erhebliche Anstrengungen aller Voraussicht nach vollständig erfüllt. Daher ist nunmehr eine Fortführung der Steuerentlastungen auf der Grundlage einer europarechtskonformen Folgevereinbarung mit dem Ziel der Schaffung von Anreizen zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz in Produktionsbetrieben vorgesehen.

Nach Auffassung des Spitzenverbandes der Kunststoff verarbeitenden Industrie ist mit der gefundenen Lösung ein Ausgleich zwischen Energieeffizienzzielen sowie der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Industriezweigen mit höherem Energiebedarf am Standort Deutschland gelungen. Die Industrie verpflichtet sich im Gegenzug zu einer weiteren Schrittweisen Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Einführung von Systemen zum Energiemanagement in den Unternehmen.

„Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts wird ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit auch für viele Unternehmen der Kunststoffverarbeitung über das Jahr 2012 hinaus unternommen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht mit der kurzfristigen Einführung komplexer Energiemanagementsysteme überfordert werden sollen. KMU sollen bereits durch die Einführung vergleichbarer, unbürokratischer Maßnahmen in den Genuss der Entlastung kommen können“, so GKV-Geschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt.

© KunststoffWeb GmbH, Bad Homburg

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