Spielraum der PPWR genutzt: Italien verlangt bei bestimmten Einwegverpackungen künftig kompostierbare Lösungen (Foto: Pexels/Ulrick Trappschuh)
Italien schreibt für bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff die Kompostierbarkeit vor. Anfang Oktober verabschiedete die Abgeordnetenkammer in Rom das entsprechende Gesetzesdekret 143/2026, das unmittelbar in Kraft tritt.
Die Vorgaben betreffen unter anderem Einweg-Kunststoffverpackungen für weniger als 1,5 kg vorverpacktes frisches Obst und Gemüse, Sachets für Kosmetik- und Hygieneprodukte, die in Hotels ausgegeben werden, sowie Einzelportionsverpackungen für Soßen und Kaffeesahne.