Das Ziel: Weniger Mikroplastik (Foto: Panthermedia / Deeangelo)
Am 16. Dezember 2025 tritt die EU-Verordnung 2025/2365 zur Verhinderung von Verlusten von Kunststoffgranulat („Regulation on preventing plastic pellet losses to reduce microplastic pollution“) in Kraft.
Ziel ist es, die Freisetzung von Mikroplastik entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette zu reduzieren.
Die Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die jährlich mehr als 5 t Kunststoffgranulat herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, zur Einführung umfassender Risikomanagementpläne. Diese müssen Maßnahmen zur sicheren Verpackung und Handhabung, zur Schulung des Personals sowie zur Bereitstellung geeigneter technischer Ausrüstung enthalten. Zusätzlich schreibt die Verordnung klare Verfahren für Reinigungs- und Eindämmungsmaßnahmen im Falle eines unbeabsichtigten Pelletverlusts vor.