Häufig nicht Mehrweg-tauglich: Transportverpackung für den Ladungsschutz (Foto: KI)
Nun also doch: Am 15. Oktober 2025 hat die EU-Kommission angekündigt, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder im Rahmen zweier Delegierter Rechtsakte von den Wiederverwendungszielen der PPWR auszunehmen. Bislang schrieben die Artikel 29.2 und 29.3 vor, dass Transport- sowie Verkaufsverpackungen, die zwischen verschiedenen Standorten eines Unternehmens sowie im Handel mit anderen Wirtschaftsakteuren eingesetzt werden, vom 1. Januar 2030 an zu 100 Prozent wiederverwendbar sein müssten. Diese kaum praxistaugliche Vorgabe hatte für erhebliche Verwunderung im Markt gesorgt.
Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg; ) begrüßte diese Kurskorrektur. „Diese Ausnahme von den Mehrwegvorgaben ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll. Das haben Ökobilanzen von unabhängigen Forschungsinstituten mittlerweile bestätigt“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann.