Kunststoffverpackungen: Der Entwurf sieht einen begrenzten Anteil an Material aus dem chemischen Recycling vor, um die Recyclingquoten zu erfüllen (Foto: PED)
Eine Stärkung des chemischen Recyclings sieht der aktuell vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN, Berlin) veröffentlichte Referentenentwurf für ein neues Verpackungsgesetz („Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz“, VerpackDG) vor.
Es soll die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die von August 2026 an gilt, in deutsches Recht überführen und löst gleichzeitig das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland ab. Eine der zentralen Änderungen betrifft die deutlich höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle, die die dualen Systeme erfüllen müssen.