Förderung von recyclinggerechten Designs: Hersteller sollen durch den Mindeststandard motiviert werden, Verpackungen so zu gestalten, dass sie besser recycelbar sind – also leichter sortiert, getrennt und verwertet werden können (Foto: Panthermedia / xxlphoto)
Seit dem 1. September 2025 gilt ein neuer Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, D-49074 Osnabrück) hat die aktualisierte Fassung in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA, D-06844 Dessau) veröffentlicht.
Auf Wunsch der Wirtschaft wurde der Mindeststandard 2025 stärker anwendungsorientiert überarbeitet. Während die technischen Grundlagen im Wesentlichen unverändert bleiben, hebt sich die neue Ausgabe optisch und strukturell von den Vorgängern ab. So werden die Verpackungskategorien in den Vordergrund gerückt – geordnet nach dem vorherrschenden Material des Hauptverpackungsbestandteils. Dieser Systematik folgt auch die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR).
Die Zentrale Stelle hält begleitende Materialien bereit: eine Anwendungshilfe zum neuen Mindeststandard sowie erläuternde Hintergrundinformationen. Eine technische Dokumentation soll folgen