Von der aktuellen Entscheidung sind auch die stabilen Einkaufstüten aus gewebten PP-Bändern betroffen (Foto: Pexels/Andri Arbianto)
So sperrig die Produktkategorie, so endgültig das aktuelle Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Sprungrevisionsverfahren letztinstanzlich entschieden, dass „Permanenttragetaschen“ im Sinne des Verpackungsgesetzes als Serviceverpackung gelten und damit „systembeteiligungspflichtig“ sind.
Der Inverkehrbringer muss also dafür sorgen, dass für diese Tragetaschen Lizenzentgelte an ein duales System entrichtet werden. Damit werden die Sammlung, Sortierung und Verwertung der später anfallenden Verpackungsabfälle finanziert.