ECHA: Flammschutzmittel Triphenylphosphat auf der SVHC-Liste

14.11.2024

Von Helsinki aus steuert die Chemikalienbehörde den Umgang mit besorgniserregenden Stoffen (Foto: Echa)Von Helsinki aus steuert die Chemikalienbehörde den Umgang mit besorgniserregenden Stoffen (Foto: Echa)

Die Kandidatenliste der besondere Besorgnis erregenden Substanzen (Substances of very high Concern, SVHC) wächst weiter: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA, Helsinki / Finnland) hat Triphenylphosphat als Eintrag Nummer 242 aufgenommen.

Die Chemikalie, die unter anderem in Flammschutzmitteln und Weichmachern in Polymeren sowie Kleb- und Dichtstoffen zum Einsatz kommt, hat schädigende Auswirkungen auf das endokrine System – also Drüsen und Organe, die für den Stoffwechsel wichtige Hormone im Körper freisetzen. Ursprünglich war die Aufnahme in die Liste bereits im Juni vorgesehen gewesen, zusätzliche Informationen hätten den Vorgang aber verzögert, heißt es aus Helsinki.

Unternehmen, deren Produkte SVHC mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten, müssen in der Europäischen Union Abnehmer in zusätzlichen Sicherheitsdatenblättern über den korrekten Umgang damit informieren. Das gilt auch für Importeure. 

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