PET-Abfall: Die EU hat detaillierte Vorschriften für die Berechnung des Rezyklatanteils erlassen (Foto: Pixabay/Hans)
Die EU-Kommission hat einen neuen Durchführungsrechtsakt zur Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUPD) verabschiedet. Er legt verbindliche Vorschriften für die Berechnung, Überprüfung und Meldung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Einweggetränkeflaschen fest, konkretisiert damit die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/904 und ersetzt die bisherige Durchführungsentscheidung (EU) 2023/2683.
Der neue Durchführungsrechtsakt erweitert den Anwendungsbereich über das mechanische Recycling hinaus: Künftig werden auch chemische Recyclingverfahren berücksichtigt.