Der Bodenbelags- und Förderbandhersteller Forbo (Baar / Schweiz) rechnet im Zuge eines Kartellverfahrens in Frankreich mit hohen einmaligen Sonderbelastungen. Wegen des Verfahrens, das seit 2013 gegen das Kerngeschäft Forbo Flooring Systems und einige Marktbegleiter läuft, nahm das Unternehmen eine einmalige Rückstellung von 85 Mio CHF (77 Mio EUR) vor.
In den Finanzberichten hat Forbo die Kartelluntersuchung in Frankreich stets als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Die Rückstellungen entsprechen mehr als der Hälfte des Betriebsgewinns von 157 Mio CHF im vergangenen Jahr. Bereinigt um den negativen Sondereffekt bestätigte das Unternehmen den Ausblick für 2017. Die operative Ertragskraft werde nicht beeinträchtigt, heißt es aus Baar.