Gasversorgung: Interview mit dem Energierechtler Dr. Stefan Altenschmidt

07.06.2022

Energierechtsexperte: Dr. Stefan Altenschmidt (Foto: Kanzlei Luther)Energierechtsexperte: Dr. Stefan Altenschmidt (Foto: Kanzlei Luther)

KI: Im Falle einer Gasknappheit will der Staat (über die Bundesnetzagentur (BNetzA) entscheiden lassen, welches Unternehmen noch Gas erhält und bei wem die Zufuhr gekappt wird. Ist eine solche „Energie-Triage“ rechtens?

Dr. Stefan Altenschmidt: Ja, das ist sie. Wer lebenswichtige Güter produziert, hat in einer Krisen- und Kriegswirtschaft schon immer den Vorrang. In einer Gasmangellage muss der Staat die lebensnotwendige Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung sicherstellen.

KI: Nach welchen Kriterien wird die BNetzA ihre Entscheidung treffen?

Altenschmidt: Die BNetzA ist auf ihre gesetzliche Aufgabe als Bundeslastverteiler schlecht vorbereitet. Ihr fehlen etwa Daten zu lebensnotwendigen Produktionsbereichen. Deshalb möchte sie aktuell eher Kriterien wie Anlagengrößen und zu erwartende Schäden berücksichtigen.

KI: Was können Unternehmen tun, um als „systemrelevant“ zu gelten?

Altenschmidt: Systemrelevante Gasverbraucher aus der lebensnotwendigen Produktion müssen ihre Betroffenheit bei der BNetzA und den Gasnetzbetreibern sowie den Versorgern hinterlegen. Wer sich jetzt nicht meldet, wird im Chaos einer Gasmangellage kaum gehört werden.

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