Nach dem Willen des Verbandes der Britischen Industrie (CBI; London / Großbritannien) sollte Großbritannien auch nach dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt bestimmte EU-Regeln und -Regularien beibehalten. Insbesondere empfiehlt der Verband, die EU-Chemikaliengesetzgebung REACH nicht außen vor zu lassen.
Britischen Unternehmen entstünden erhebliche Wettbewerbsnachteile, wenn sie ein alternatives britisches Regelwerk befolgen sollen, und obendrein im Import-/Export-Geschäft die EU-Regularien berücksichtigen müssten. Die Compliance-Kosten hierfür seien zu hoch.