Die Entscheidung über eine eventuelle Insolvenz auch der europäischen Aktivitäten von LyondellBasell (Rotterdam / Niederlande) ist vertagt. Der zuständige New Yorker Richter hat sich am Abend des 23. Februar eine Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen ausbedungen, um über den weiteren Schutz der Luxemburger Finanz-Holding vor US-Gläubigern zu entscheiden.
Die in den USA unter „Chapter 11" stehende LyondellBasell hatte am 10. Februar eine einstweilige Verfügung dazu beantragt und möchte diese zumindest bis Oktober 2009 ausgedehnt wissen.