Jetzt kommt es darauf an: Woher stammt das PET-Rezyklat? (Foto: Fotolia/itestro).
Die EU-Kommission hat neue Vorgaben zur Ermittlung, Überprüfung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweggetränkeflaschen verabschiedet. Der sogenannte Durchführungsbeschluss zur Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUPD) konkretisiert die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/904.
Die ursprünglich 2019 verabschiedete Richtlinie schreibt verbindliche Mindestrezyklatanteile für Einweggetränkeflaschen in Europa vor: Seit 2025 müssen PET-Flaschen mindestens 25 Prozent Rezyklat enthalten, von 2030 an gilt eine Mindestquote von 30 Prozent.