RA Leopold Borst (Foto: RSM Ebner Stolz)
Seit dem 12. August 2026 müssen Unternehmen die ersten Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR erfüllen. Ebenfalls trat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft, das die Vorgaben der PPWR für Deutschland konkretisiert.
„Der 12. August markiert einen Systemwechsel“: Rechtsanwalt Leopold Borst von der Kanzlei RSM Ebner Stolz (Hamburg) erläutert in einem ausführlichen Interview mit dem Branchendienst Kunststoff Information, welche neuen Pflichten auf Verpackungshersteller zukommen und worauf sie in der Praxis achten müssen.