Die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung in deutsches Recht kommt voran (Foto: Smarterpix/ibrester)
Die Europäische Kommission verfolgt ihre Vorbehalte gegen das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) nicht weiter. Das Gesetzgebungsverfahren kann laut Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN, Berlin) nun wie geplant abgeschlossen werden.
Die EU-Kommission hatte im Zuge des sogenannten Notifizierungsverfahrens am 18. Mai 2026 überraschend eine sogenannte ausführliche Stellungnahme zum deutschen Regierungsentwurf für das VerpackDG übermittelt, mit dem das nationale Verpackungsrecht an die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst werden soll.