Reach: EU-Chemikalienverordnung in Kraft

05.06.2007
Am 1. Juni 2007 sind die ersten Bausteine der EU-Chemikalienverordnung Reach in Kraft getreten. Unter anderem gelten die Vorgaben zur Information über sicherheitsrelevante Eigenschaften der Stoffe. Für die eigentliche Registrierung gibt es Übergangsfristen von mindestens zwölf Monaten. Bis die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki am 1. Juni 2008 mit der Arbeit beginnt, haben Unternehmen Zeit, das jeweilige Stoffportfolio zu prüfen und zu entscheiden, welche Substanzen vorregistriert werden müssen.

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