Zentrale Stelle: Mindeststandard zur Bemessung recyclingfähiger Verpackungen

05.09.2019

Die Zentrale Stelle fordert Verpackungen, die gut sortierfähig sind und bei denen das Material problemlos identifiziert wird (Foto: ZSVR)Die Zentrale Stelle fordert Verpackungen, die gut sortierfähig sind und bei denen das Material problemlos identifiziert wird (Foto: ZSVR)

Um die im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) definierten Verwertungsquoten zu erreichen, müssen die Verkaufsverpackungen recyclingfähig und umweltfreundlicher werden. Daher hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) jetzt einen ersten Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs veröffentlicht. Die Dualen Systeme, die bundesweit die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über Gelben Sack/Gelbe Tonne sowie über die Papier- und Glassammelbehältnisse organisieren, sind auf Basis des vorgelegten Standards verpflichtet, finanzielle Anreize zu setzen, damit die Unternehmen ihre Packmittel-Konzeption bereits kurzfristig verbessern.

Die Systembetreiber müssen für die von ihnen gesammelten Verpackungen die vorgegebenen Recyclingquoten jährlich nachweisen und regelmäßig an die ZSVR berichten, wie die Vorgaben des Mindeststandards umgesetzt wurden. Für Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle, ist es essenziell, dass Unternehmen, die neue Abfülllinien planen, mit den gesetzten finanziellen Anreizen eine hohe Motivation erhalten, die Produktverantwortung für die Verpackungen „schneller und konsequenter umzusetzen".


 

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