Auflage 2026: Eine Änderung betrifft die Definition von Verbundverpackungen (Foto: Pexels/TowfiquBarbhuiya)
Seit dem 1. September 2026 gilt ein neuer Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) hat die aktualisierte Fassung in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA, Dessau) veröffentlicht.
Mit dem Mindeststandard wird ermittelt, welcher Gewichtsanteil einer Verpackung nach dem Recyclingprozess als Wertstoff zurückgewonnen wird; das Ergebnis ist ein konkreter Prozentwert. Als Recyclingunverträglichkeit gelten Gestaltungsmerkmale, wenn sie die Trennung der Werkstoffe im Recyclingprozess oder die spätere Verwendung der daraus gewonnenen Rezyklate verhindern.