Antrag auf Eigenverwaltung: Nanogate SE

29.06.2020

Nach dem Insolvenzantrag der Nanogate SE (D-66287 Quierschied-Göttelborn) hat das Amtsgericht Saarbrücken am 23. Juni 2020 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde RA Günter Staab (D-66111 Saarbrücken) bestellt.

Von dem Schutzschirmverfahren sind auch die Unternehmenseinheiten in Kierspe, Neunkirchen, Lüdenscheid und Bad Salzuflen betroffen, nicht aber die deutschen Standorte in Schwäbisch Gmünd und Böblingen sowie die internationalen Tochtergesellschaften in der Slowakei, den Niederlanden und den USA.

© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg

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