Wer zahlt für die Entsorgung der Abfälle im öffentlichen Raum? (Foto: Pexels / Markus Spiske)
Es geht in die Nachspielzeit: Das Umweltbundesamt (UBA, Dessau) hat die Frist zur Mengenmeldung für den Einwegkunststofffonds (EWKfonds) verlängert. Statt, wie ursprünglich vorgesehen, bis zum 15. Mai 2025 haben Hersteller nun bis zum 15. Juni 2025 Zeit, ihre im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen – Einwegprodukte aus Kunststoff – zu melden.
Für dieses Jahr verzichtet das UBA zudem auf die verpflichtende externe Prüfung der gemeldeten Mengen. Normalerweise schreibt das Einwegkunststofffondsgesetz eine Bestätigung durch registrierte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vor – sofern die gemeldete Menge 100 kg überschreitet. In begründeten Einzelfällen könne das UBA eine solche Prüfung aber dennoch verlangen, teilte die Behörde mit.