Die 100-Prozent-Pflicht wurde aufgehoben: für Umreifungsbänder und Palettenfolien (Foto: Smarterpix/Kalinovskiy)
Wie bereits im vergangenen Oktober angekündigt, hat die Europäische Kommission Palettenfolien und Umreifungsbänder von zentralen Wiederverwendungsvorgaben der PPWR ausgenommen. Grundlage ist ein kürzlich veröffentlichter delegierter Rechtsakt.
Bislang war in Paragraph 29 (Absatz 2 und 3) der europäischen Verpackungs- und Abfallverordnung vorgeschrieben, dass bestimmte Transportverpackungen vom 1. Januar 2030 an zu 100 Prozent wiederverwendbar sein müssten. Von dieser Regelung sind nun die beiden Produktgruppen ausgenommen.