Finanziell schwach aufgestellte Unternehmen haben im Zuge des gesetzlichen Regelungspakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes, das am 24. Oktober 2008 im Parlament verabschiedet wurde, weitreichendere Möglichkeiten im Umgang mit der Insolvenzregelung erhalten. Die Kabinettsvorlage sieht unter anderem eine Änderung der Insolvenzordnung vor, mit der der Überschuldungsbegriff angepasst wird, verlautete aus dem Bundesjustizministerium .
Der Unternehmer hat bei einer positiven Fortführungsprognose die Möglichkeit, fällig werdende Verbindlichkeiten erst während des laufenden und nächsten Geschäftsjahres zu bedienen. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 2011.