Schritt für Schritt: Der Bundestag hat die europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt
(Foto: Dt. Bundestag/Thomas Trutschel)
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Die Abgeordneten beließen es nicht beim Regierungsentwurf, der zuletzt auch für Nachfragen aus Brüssel gesorgt hatte. Vielmehr wurden neue Regelungen aufgenommen, die finanzielle Anreize für das Design for Recycling und für den Einsatz von Kunststoffrezyklaten ermöglichen. Das VerpackDG passt die Vorgaben der PPWR, die vom 12. August 2026 an gilt, an das nationale Verpackungsrecht an. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Die nun vom Bundestag beschlossenen Verpackungsregeln sehen eine sogenannte Ökomodulierung vor, die Verpackungen mit Rezyklatanteil und guter Recyclingfähigkeit mit geringeren Lizenzentgelten bei den dualen Systemen belohnt. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg) begrüßte diesen Schritt.