Betriebe für das Kunststoff-Recycling müssen die Monomere der wieder in den Kreislauf zurückgeführten Kunststoffe bei der European Chemical Agency (ECHA, Helsinki / Finnland) vorregistrieren.
Wer nicht vorregistriert, darf ab 1. Dezember 2008 nicht mehr produzieren beziehungsweise macht sich strafbar. Das bestätigten Vertreter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund) am 12. Juni 2008 in Frankfurt/Main im Rahmen der zweiten REACH-Expertenrunde des Verbands Technische Kunststoff-Produkte e.V. (TecPart; Frankfurt).