Kostenfaktor öffentlicher Raum: Aus dem Einwegkunststofffonds erhalten Kommunen Geld für die Sammlung und Entsorgung bestimmter Abfälle (Foto: Pexels/Markus Spiske)
Das Umweltbundesamt (UBA, Dessau) hat den Punktewert für die erste Auszahlung aus dem Einwegkunststofffonds festgelegt. Für das Berichtsjahr 2024 beträgt er 0,274 EUR je Punkt. Insgesamt sollen damit rund 205 Mio EUR an Kommunen und öffentliche Entsorgungsträger fließen, die Leistungen zur Reinigung des öffentlichen Raums sowie zur Sammlung und Entsorgung erbracht haben.
Seit Januar 2024 müssen Hersteller und Inverkehrbringer bestimmter Einwegkunststoffprodukte in Deutschland einen Teil der Kosten für deren Entsorgung im öffentlichen Raum tragen. Grundlage ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), mit dem die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt wird.