Haufenweise potenzielle Verstöße gegen das VerpackG: leere Kunststoffflaschen (Foto: KI-Archiv)
Wer gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) verstößt, muss künftig damit rechnen, schneller zur Rechenschaft gezogen zu werden: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) meldet seit Mitte April Verdachtsfälle digital über das „Lucid Behördenportal“ direkt an die jeweiligen Landesbehörden.
Nach eigenen Angaben hat die ZSVR seit 2019 rund 6.000 mutmaßliche Verstöße gegen die Vorschriften des VerpackG festgestellt und die Behörden informiert. Verstöße werden zumeist als Ordnungswidrigkeit verfolgt.