SAM-Geschäftsführer Dr. Olaf Kropp (Foto: SAM)
Im Mai 2026 treten mit der Novelle der Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 strengere EU-Regeln für den Export von Abfall in Kraft – auch mit Folgen für die Kunststoffbranche. Was sich ändert, wo Risiken lauern und warum jetzt Tempo gefragt ist, erklärte Dr. Olaf Kropp, Geschäftsführer der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (Mainz) im Interview mit dem Branchendienst Kunststoff Information (KI, Bad Homburg).
Bereits ab Mai 2026 wird die Verbringung von grün gelisteten Kunststoffabfällen in Nicht-EU-Staaten nur noch nach einer behördlichen Notifizierung zulässig sein. Vom 21. November 2026 an tritt ein grundsätzliches Exportverbot für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten in Kraft.
Parallel wachsen die Nachweispflichten für Unternehmen: Sämtliche Dokumente zu grenzüberschreitenden Verbringungen müssen künftig über das neue Digital Waste Shipment System (DIWASS) übermittelt werden.