Ein Fall für die ELV: Dieses Auto hat definitiv sein Nutzungsende erreicht (Foto: Pexels/Dominika Kwiatkowska)
Am 24. Juli 2026 hat die EU die „Altfahrzeugverordnung“ (ELV; (EU) 2026/1738) im Amtsblatt veröffentlicht. An geeigneten Methoden zur Berechnung, Kennzeichnung und Überprüfung der Anteile an recycelten Kunststoffen fehlt es jedoch bislang. Im Rahmen eines europaweiten Konsultationsverfahrens will die EU daher von den Akteuren entlang der automobilen Wertschöpfungskette Ideen und Empfehlungen für die praktische Ausgestaltung dieser Vorschrift einsammeln.
An der EU-Konsultation beteiligt sich auch der Verband Technische Kunststoff-Produkte TecPart (Aschaffenburg). Kunststoffverarbeiter wie auch Kunststoffrecycler sind aufgefordert, sich an einer Webkonferenz des Verbands, die am Dienstag, 18. August 2026, von 13 bis 16 Uhr stattfindet, zu beteiligen. Unternehmen können ihr Interesse an einer Teilnahme telefonisch unter +49 6021 920 374-7 oder per E-Mail bekunden.