Die Duales System Deutschland GmbH (DSD, Köln) bietet die Verwendung der Marke „Der grüne Punkt“ ab 2009 unabhängig von der Entsorgungsdienstleistung an. Wenn Kunden ihre Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt kennzeichnen, obwohl sie die Entsorgungsdienstleistung des ehemaligen Monopolisten nicht nutzen, müssen sie allerdings dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen der Verpackungsverordnung für die gekennzeichneten Produkte erfüllt werden.
Das Bundeskartellamt hat die jetzt geschaffene Möglichkeit der Vertragsgestaltung nach Aussage der Kölner begrüßt.