Kreislaufwirtschaft: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesnovelle

14.02.2020

Die Bundesregierung legte einen Entwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vor (Fotolia/Syda Productions)Die Bundesregierung legte einen Entwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vor (Fotolia/Syda Productions)

Am 12. Februar hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken. Für Schulze legt die Novelle die Grundlagen für „wichtige Fortschritte auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling". Zentrale Punkte sind die öffentliche Beschaffung vorrangig aus Recyclingprodukten sowie die Herstellerpflicht, sich an der Entsorgung von Kunststoff-Einwegprodukten zu beteiligen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND, Berlin) begrüßt, dass die Herstellerverantwortung erweitert wird. Leider fehle es allerdings an konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Abfallvermeidung, so die Kritik an der Novelle. Mit Nachdruck hat der BUND kürzlich zusammen mit zehn anderen Interessengruppen bei der Bundesregierung für einen ehrgeizigen Aktionsplan gegen die „Plastikkrise" in Deutschland geworben. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE, Berlin) begrüßt zwar die Neuregelung zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, fordert aber darüber hinaus einen verbindlichen Mindest-Rezyklatanteil in bestimmten Produkten.  

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