Kunststoff-Einwegprodukte: Seit 3. Juli gilt das EU-weite Verbot

07.07.2021

Ab 3. Juli sind in der gesamten EU keine Plastik-Trinkhalme mehr erlaubt (Foto: Capri-Sun)Ab 3. Juli sind in der gesamten EU keine Plastik-Trinkhalme mehr erlaubt (Foto: Capri-Sun)

Wegwerfbesteck und -teller aus Kunststoff, Wattestäbchen und Luftballonstäbe, To-Go-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol, bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff dürfen in der EU seit dem 3. Juli – bis auf Restbestände – nicht mehr verkauft werden. Das sieht die EU-Einwegkunststoffrichtlinie („SUP“-Richtlinie) vom Juli 2019 vor.

Laut Zahlen der GVM für das Jahr 2020 beträgt der deutsche Markt für Trinkhalme und Einwegbesteck aus Kunststoff rund 22.000 t. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können, laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR belegt werden. In der Europäischen Union müssen außerdem bestimmte Einwegartikel, für die es noch keine „ökologisch sinnvolleren Alternativen“ gibt, ein spezielles Label tragen. Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze macht Europa mit dem neuen SUP-Verbot „einen wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft“.

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