PUR: Europaparlament bestätigt erste Grenzwerte für Diisocyanate

14.02.2024

Erstmals gibt es Grenzwerte für Hart- und Weichschäume auf Diisocyanat-Basis (Foto: PantherMedia/Mehaniq)Erstmals gibt es Grenzwerte für Hart- und Weichschäume auf Diisocyanat-Basis (Foto: PantherMedia/Mehaniq)

Mehr Arbeitsschutz für mehr als 4 Millionen Beschäftigte in Europa: Das europäische Parlament hat einem Kommissionsvorschlag zugestimmt, mit dem erstmals Grenzwerte für Diisocyanate sowohl in der Verarbeitung als auch im biologischen Sinn eingeführt werden sollen. Die Vorlage umfasst auch eine Verschärfung der Grenzwerte für Blei. Der europäische Rat muss beidem noch als letzte Instanz zustimmen – da sich beide Gremien aber bereits auf die Modalitäten geeinigt hatten, gilt das als Formsache. Danach wird der Gesetzestext offiziell bekanntgemacht, was für die kommenden Wochen erwartet wird.

En Detail wurde der Grenzwert in der Verarbeitung der PUR-Komponenten MDI, TDI, NDI sowie anderen Diisocyanaten auf 6 µg NCO/m³  für einen achtstündigen Arbeitstag festgelegt. Die Abkürzung NCO beschreibt dabei die funktionelle Isocyanatgruppe aus je einem Stickstoffatom (N), einem Kohlenstoffatom (C) und einem Sauerstoffatom (O). Bei kurzfristigem Kontakt von bis zu 15 Minuten sollen es 12 µg NCO/m³ sein. 2029 will die EU-Kommission diese Werte einer Überprüfung unterziehen. In einer Übergangszeit bis Ende 2028 sollen zunächst noch höhere Werte gelten: 10 µg NCO/m³ für den Arbeitstag in Erzeugung oder Verarbeitung und 20 µg NCO/m³ für den Kurzzeitkontakt. 

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