Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 die von der Bundesregierung im September vorgelegte 5. Novelle der Verpackungsverordnung gebilligt. Die Verordnung werde für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen sorgen, so die Begründung. Nach der Verordnungsnovelle müssen zukünftig grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Von der Pflicht zur Lizenzierung werden „funktionierende branchenbezogene" Rücknahmelösungen ausgenommen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Die Novelle verbessere zudem die Möglichkeiten, die gelben Tonnen zu trockenen Wertstofftonnen auszubauen, so das Bundesumweltministerium (BMU).